Glossar zu Ausschreibungen

Die Sprache der Ausschreibungen, erklärt

Die Terminologie öffentlicher Beschaffungen ist dicht und präzise. Hier finden Sie einen aktuellen Überblick über die zentralen Begriffe — von A bis Z. Nutzen Sie die Navigation unten, um zu einem Buchstaben zu springen.

A

Ablehnung
Die Entscheidung des Auftraggebers, ein Angebot zu verwerfen, weil der Anbieter oder das Angebot die Anforderungen nicht erfüllt. Die Ablehnung ist zu begründen.
Abweichung
Alles im Angebot, das nicht den Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen entspricht. Wesentliche Abweichungen von absoluten Anforderungen führen zur Ablehnung.
Anbieter
Ein Unternehmen, das dem Auftraggeber Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen liefert oder anbietet zu liefern.
Angebot
Ein verbindliches Angebot, das ein Anbieter in einem Wettbewerb um einen Auftrag einreicht. Häufig synonym zu „Offerte“ verwendet, doch das Angebot ist das formale Dokument, das fristgerecht eingereicht wird.
Angebotsöffnung
Der Zeitpunkt, an dem eingereichte Angebote vom Auftraggeber geöffnet werden. Nach der Öffnung sind Angebote verbindlich und können grundsätzlich nicht mehr geändert werden.
Anlagen
Dokumente, die den Ausschreibungsunterlagen oder dem Angebot beigefügt sind — Leistungsbeschreibungen, Preisvorlagen, Vertragsentwürfe, Bescheinigungen und Ähnliches.
Anschaffungsgesetz
Das norwegische Gesetz über öffentliche Beschaffungen. Regelt, wie Staat, Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen einkaufen.
Aufhebung
Ein Auftraggeber kann einen Wettbewerb aufheben, wenn dafür sachliche Gründe vorliegen. Die Aufhebung ist allen Bietern schriftlich zu begründen.
Auftraggeber
Die öffentliche Stelle, die die Beschaffung durchführt — Zentralstaat, Kommune, Bezirk, Gesundheitsträger oder eine andere dem öffentlichen Recht unterstehende Einrichtung.
Ausschreibungsunterlagen
Die Hauptdokumente einer Beschaffung. Beschreiben den Gegenstand, die Eignungsanforderungen, Zuschlagskriterien, Vertragsbedingungen und den praktischen Rahmen.

B

Befangenheitsprüfung
Die Pflicht des Auftraggebers sicherzustellen, dass Mitarbeitende und Entscheider kein persönliches oder finanzielles Interesse am Ausgang des Wettbewerbs haben.
Beschaffungsplan
Die Übersicht des Auftraggebers über geplante Beschaffungen der kommenden Periode. Viele Organisationen veröffentlichen ihn offen — nützlich für Anbieter, die sich frühzeitig positionieren möchten.
Beschränktes Verfahren
Ein Verfahren, bei dem der Auftraggeber zunächst Anbieter präqualifiziert und anschließend die qualifizierten zur Angebotsabgabe einlädt.
Beschwerde
Unterlegene Bieter können die Zuschlagsentscheidung beim Auftraggeber, bei KOFA oder vor Gericht angreifen. Beschwerden müssen grundsätzlich vor Ablauf der Stillhaltefrist eingelegt werden.
Bieter
Der Anbieter, der in einem konkreten Wettbewerb ein Angebot einreicht. Wird neben „Anbieter“ verwendet, bezieht sich aber konkret auf den Teilnehmer eines bestimmten Wettbewerbs.
Bindefrist
Der Zeitraum, in dem der Bieter an sein Angebot gebunden ist. Bis zum Ablauf kann der Auftraggeber das Angebot annehmen und einen Vertrag schließen.

C

CPV-Code
Common Procurement Vocabulary — das standardisierte Klassifikationssystem der EU für Beschaffungen. Wird verwendet, um zu beschreiben, was eingekauft wird, und einschlägige Anbieter zu informieren.

D

Doffin
Database for offentlige innkjøp (Norwegische Datenbank für öffentliche Beschaffungen). Die norwegische Veröffentlichungsplattform für Vergabebekanntmachungen oberhalb der nationalen Schwelle.
Dokumentationspflichten
Anforderungen, die festlegen, welche Dokumente ein Anbieter dem Angebot beifügen muss, um die Erfüllung von Eignungs- und Zuschlagskriterien nachzuweisen.

E

Eigenerklärung
Eine Bestätigung des Anbieters selbst, dass das Unternehmen die Eignungsanforderungen erfüllt. Das ESPD ist die standardisierte Eigenerklärung für EU/EWR-Beschaffungen.
Eignungsanforderungen
Mindestanforderungen an die Eignung des Anbieters — typischerweise finanzielle Leistungsfähigkeit, technische Leistungsfähigkeit, fachliche Qualifikationen und Erfahrung. Sie müssen für die Teilnahme erfüllt sein.
ESPD
Einheitliche Europäische Eigenerklärung — eine standardisierte Eigenerklärung, die in der Anfangsphase eine Reihe von Bescheinigungen ersetzt. Belege werden nur vom Zuschlagsempfänger verlangt.
EU/EWR-Schwelle
Schwellenwerte der EU, oberhalb derer eine Beschaffung EWR-weit über TED bekannt zu machen ist. Für 2024–2025 liegt die Dienstleistungsschwelle typischerweise bei rund 1,4 Mio. NOK für den Zentralstaat und 2,2 Mio. NOK für andere Auftraggeber — aktuelle Werte prüfen.

F

FOA
Die norwegische Vergabeverordnung. Ergänzt das Anschaffungsgesetz und enthält die detaillierten Verfahrensregeln.

K

KOFA
Die norwegische Beschwerdestelle für öffentliche Aufträge. Eine unabhängige Stelle, die Beschwerden über Verstöße gegen die Vergaberegeln behandelt und Bußgelder verhängen kann.

L

LCC
Life Cycle Cost — Lebenszykluskosten. Bewertung der Gesamtkosten über die gesamte Vertragslaufzeit, nicht nur des Kaufpreises. In vielen öffentlichen Beschaffungen verpflichtende Betrachtung.

M

Mini-Wettbewerb
Ein vereinfachter Wettbewerb zwischen Anbietern, die bereits Partei eines Parallel-Rahmenvertrags sind. Wird verwendet, um konkrete Abrufe zu vergeben.

O

Offenes Verfahren
Das Standardverfahren, in dem jeder interessierte Anbieter ein Angebot einreichen kann. Erfordert strikte Beachtung des Verhandlungsverbots.
Offerte
Die verbindliche Antwort des Anbieters auf einen Wettbewerb — Preis, Lösung, Dokumentation und Bestätigungen zu einer einzigen Einreichung zusammengeführt.

P

Preis- und Qualitätskriterien
Zuschlagskriterien, die Preis gegen Qualität, Umweltauswirkungen, Auftragsverständnis und weitere Faktoren gewichten. Sie müssen objektiv, überprüfbar und in den Ausschreibungsunterlagen angegeben sein.

R

Rahmenvertrag
Eine Vereinbarung mit einem oder mehreren Anbietern, die die Bedingungen für künftige Abrufe festlegt. Die Höchstlaufzeit beträgt in der Regel vier Jahre.

S

Schwellenwert
Ein Wertschwellenwert, der bestimmt, welche Regeln gelten. Nationale Schwellen bestimmen die Veröffentlichungspflicht auf Doffin; EWR-Schwellen bestimmen die Pflicht zur Veröffentlichung auf TED.
SSA-Vorlagen
Die Standardvertragsvorlagen des norwegischen Staates für IT-, Beratungs- und Betriebsdienstleistungen. Werden von der norwegischen Digitalisierungsagentur gepflegt und im öffentlichen Sektor weithin verwendet.
Stillhaltefrist
Eine gesetzliche Wartezeit zwischen Zuschlagsentscheidung und Vertragsunterzeichnung, typischerweise 10 oder 15 Tage. Sie gibt unterlegenen Bietern die Möglichkeit, vor Vertragsschluss Beschwerde einzulegen.
Subunternehmer
Ein Anbieter, der Teile des Auftrags im Auftrag des Hauptanbieters ausführt. In der Regel im Angebot offenzulegen.

T

TED
Tenders Electronic Daily — der offizielle EU-Veröffentlichungskanal für öffentliche Beschaffungen oberhalb der EWR-Schwellen.

V

Verhandlungsverbot
In offenen und beschränkten Verfahren ist das Verhandeln über das Angebot untersagt. Erlaubt sind nur Klarstellungen und die Korrektur offensichtlicher Fehler.
Vorbehalt
Der Versuch eines Anbieters, in den Ausschreibungsunterlagen festgelegte Vertragsbedingungen oder Anforderungen zu ändern. Wesentliche Vorbehalte gegen absolute Anforderungen führen zur Ablehnung.

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