Glossar zu Ausschreibungen
Die Sprache der Ausschreibungen, erklärt
Die Terminologie öffentlicher Beschaffungen ist dicht und präzise. Hier finden Sie einen aktuellen Überblick über die zentralen Begriffe — von A bis Z. Nutzen Sie die Navigation unten, um zu einem Buchstaben zu springen.
A
- Ablehnung
- Die Entscheidung des Auftraggebers, ein Angebot zu verwerfen, weil der Anbieter oder das Angebot die Anforderungen nicht erfüllt. Die Ablehnung ist zu begründen.
- Abweichung
- Alles im Angebot, das nicht den Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen entspricht. Wesentliche Abweichungen von absoluten Anforderungen führen zur Ablehnung.
- Anbieter
- Ein Unternehmen, das dem Auftraggeber Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen liefert oder anbietet zu liefern.
- Angebot
- Ein verbindliches Angebot, das ein Anbieter in einem Wettbewerb um einen Auftrag einreicht. Häufig synonym zu „Offerte“ verwendet, doch das Angebot ist das formale Dokument, das fristgerecht eingereicht wird.
- Angebotsöffnung
- Der Zeitpunkt, an dem eingereichte Angebote vom Auftraggeber geöffnet werden. Nach der Öffnung sind Angebote verbindlich und können grundsätzlich nicht mehr geändert werden.
- Anlagen
- Dokumente, die den Ausschreibungsunterlagen oder dem Angebot beigefügt sind — Leistungsbeschreibungen, Preisvorlagen, Vertragsentwürfe, Bescheinigungen und Ähnliches.
- Anschaffungsgesetz
- Das norwegische Gesetz über öffentliche Beschaffungen. Regelt, wie Staat, Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen einkaufen.
- Aufhebung
- Ein Auftraggeber kann einen Wettbewerb aufheben, wenn dafür sachliche Gründe vorliegen. Die Aufhebung ist allen Bietern schriftlich zu begründen.
- Auftraggeber
- Die öffentliche Stelle, die die Beschaffung durchführt — Zentralstaat, Kommune, Bezirk, Gesundheitsträger oder eine andere dem öffentlichen Recht unterstehende Einrichtung.
- Ausschreibungsunterlagen
- Die Hauptdokumente einer Beschaffung. Beschreiben den Gegenstand, die Eignungsanforderungen, Zuschlagskriterien, Vertragsbedingungen und den praktischen Rahmen.
B
- Befangenheitsprüfung
- Die Pflicht des Auftraggebers sicherzustellen, dass Mitarbeitende und Entscheider kein persönliches oder finanzielles Interesse am Ausgang des Wettbewerbs haben.
- Beschaffungsplan
- Die Übersicht des Auftraggebers über geplante Beschaffungen der kommenden Periode. Viele Organisationen veröffentlichen ihn offen — nützlich für Anbieter, die sich frühzeitig positionieren möchten.
- Beschränktes Verfahren
- Ein Verfahren, bei dem der Auftraggeber zunächst Anbieter präqualifiziert und anschließend die qualifizierten zur Angebotsabgabe einlädt.
- Beschwerde
- Unterlegene Bieter können die Zuschlagsentscheidung beim Auftraggeber, bei KOFA oder vor Gericht angreifen. Beschwerden müssen grundsätzlich vor Ablauf der Stillhaltefrist eingelegt werden.
- Bieter
- Der Anbieter, der in einem konkreten Wettbewerb ein Angebot einreicht. Wird neben „Anbieter“ verwendet, bezieht sich aber konkret auf den Teilnehmer eines bestimmten Wettbewerbs.
- Bindefrist
- Der Zeitraum, in dem der Bieter an sein Angebot gebunden ist. Bis zum Ablauf kann der Auftraggeber das Angebot annehmen und einen Vertrag schließen.
C
- CPV-Code
- Common Procurement Vocabulary — das standardisierte Klassifikationssystem der EU für Beschaffungen. Wird verwendet, um zu beschreiben, was eingekauft wird, und einschlägige Anbieter zu informieren.
D
- Doffin
- Database for offentlige innkjøp (Norwegische Datenbank für öffentliche Beschaffungen). Die norwegische Veröffentlichungsplattform für Vergabebekanntmachungen oberhalb der nationalen Schwelle.
- Dokumentationspflichten
- Anforderungen, die festlegen, welche Dokumente ein Anbieter dem Angebot beifügen muss, um die Erfüllung von Eignungs- und Zuschlagskriterien nachzuweisen.
E
- Eigenerklärung
- Eine Bestätigung des Anbieters selbst, dass das Unternehmen die Eignungsanforderungen erfüllt. Das ESPD ist die standardisierte Eigenerklärung für EU/EWR-Beschaffungen.
- Eignungsanforderungen
- Mindestanforderungen an die Eignung des Anbieters — typischerweise finanzielle Leistungsfähigkeit, technische Leistungsfähigkeit, fachliche Qualifikationen und Erfahrung. Sie müssen für die Teilnahme erfüllt sein.
- ESPD
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung — eine standardisierte Eigenerklärung, die in der Anfangsphase eine Reihe von Bescheinigungen ersetzt. Belege werden nur vom Zuschlagsempfänger verlangt.
- EU/EWR-Schwelle
- Schwellenwerte der EU, oberhalb derer eine Beschaffung EWR-weit über TED bekannt zu machen ist. Für 2024–2025 liegt die Dienstleistungsschwelle typischerweise bei rund 1,4 Mio. NOK für den Zentralstaat und 2,2 Mio. NOK für andere Auftraggeber — aktuelle Werte prüfen.
F
- FOA
- Die norwegische Vergabeverordnung. Ergänzt das Anschaffungsgesetz und enthält die detaillierten Verfahrensregeln.
K
- KOFA
- Die norwegische Beschwerdestelle für öffentliche Aufträge. Eine unabhängige Stelle, die Beschwerden über Verstöße gegen die Vergaberegeln behandelt und Bußgelder verhängen kann.
L
- LCC
- Life Cycle Cost — Lebenszykluskosten. Bewertung der Gesamtkosten über die gesamte Vertragslaufzeit, nicht nur des Kaufpreises. In vielen öffentlichen Beschaffungen verpflichtende Betrachtung.
M
- Mini-Wettbewerb
- Ein vereinfachter Wettbewerb zwischen Anbietern, die bereits Partei eines Parallel-Rahmenvertrags sind. Wird verwendet, um konkrete Abrufe zu vergeben.
O
- Offenes Verfahren
- Das Standardverfahren, in dem jeder interessierte Anbieter ein Angebot einreichen kann. Erfordert strikte Beachtung des Verhandlungsverbots.
- Offerte
- Die verbindliche Antwort des Anbieters auf einen Wettbewerb — Preis, Lösung, Dokumentation und Bestätigungen zu einer einzigen Einreichung zusammengeführt.
P
- Preis- und Qualitätskriterien
- Zuschlagskriterien, die Preis gegen Qualität, Umweltauswirkungen, Auftragsverständnis und weitere Faktoren gewichten. Sie müssen objektiv, überprüfbar und in den Ausschreibungsunterlagen angegeben sein.
R
- Rahmenvertrag
- Eine Vereinbarung mit einem oder mehreren Anbietern, die die Bedingungen für künftige Abrufe festlegt. Die Höchstlaufzeit beträgt in der Regel vier Jahre.
S
- Schwellenwert
- Ein Wertschwellenwert, der bestimmt, welche Regeln gelten. Nationale Schwellen bestimmen die Veröffentlichungspflicht auf Doffin; EWR-Schwellen bestimmen die Pflicht zur Veröffentlichung auf TED.
- SSA-Vorlagen
- Die Standardvertragsvorlagen des norwegischen Staates für IT-, Beratungs- und Betriebsdienstleistungen. Werden von der norwegischen Digitalisierungsagentur gepflegt und im öffentlichen Sektor weithin verwendet.
- Stillhaltefrist
- Eine gesetzliche Wartezeit zwischen Zuschlagsentscheidung und Vertragsunterzeichnung, typischerweise 10 oder 15 Tage. Sie gibt unterlegenen Bietern die Möglichkeit, vor Vertragsschluss Beschwerde einzulegen.
- Subunternehmer
- Ein Anbieter, der Teile des Auftrags im Auftrag des Hauptanbieters ausführt. In der Regel im Angebot offenzulegen.
T
- TED
- Tenders Electronic Daily — der offizielle EU-Veröffentlichungskanal für öffentliche Beschaffungen oberhalb der EWR-Schwellen.
V
- Verhandlungsverbot
- In offenen und beschränkten Verfahren ist das Verhandeln über das Angebot untersagt. Erlaubt sind nur Klarstellungen und die Korrektur offensichtlicher Fehler.
- Vorbehalt
- Der Versuch eines Anbieters, in den Ausschreibungsunterlagen festgelegte Vertragsbedingungen oder Anforderungen zu ändern. Wesentliche Vorbehalte gegen absolute Anforderungen führen zur Ablehnung.
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