Das Beschaffungsregelwerk in Norwegen: Ein Überblick
Öffentliche Beschaffungen in Norwegen werden durch das Gesetz über öffentliche Beschaffungen und zugehörige Verordnungen geregelt. Hier ein Überblick über das Wichtigste, das Sie als Lieferant wissen sollten.
Zweck des Gesetzes
Das Beschaffungsgesetz soll den effizienten Einsatz öffentlicher Mittel fördern und sicherstellen, dass die öffentliche Hand integer handelt. Die Grundprinzipien sind Wettbewerb, Gleichbehandlung, Vorhersehbarkeit, Nachprüfbarkeit und Verhältnismäßigkeit.
Wer ist erfasst?
Alle staatlichen, bezirklichen und kommunalen Stellen sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen und bestimmte öffentliche Unternehmen. Auch private Unternehmen, die mehr als 50 % öffentliche Förderung erhalten, können erfasst sein.
Beschwerderecht
Als Lieferant können Sie bei KOFA (Beschwerdeausschuss für öffentliche Beschaffungen) Beschwerde einlegen, wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Beschaffung gegen das Regelwerk durchgeführt wurde. Sie können auch den Rechtsweg beschreiten. Die Wartefrist von 10 Tagen gibt Ihnen Zeit zu prüfen, ob Sie Beschwerde einlegen möchten.
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